Ein Suchmaschinenoptimierung Angebot immer schriftlich festhalten
7. Juli 2017
Wenn es um ein Suchmaschinenoptimierung Angebot geht, sollte man sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen, sondern alles schriftlich festhalten, auch wenn dies sehr mühsam und umfangreich werden kann. Dies trifft nicht nur für ein Suchmaschinen-optimierung Angebot bzw. Vertrag zu, sondern auch für alle weiteren Ergänzungen, Erweiterungen und auch Verlängerungen.
Ein wichtiger Punkt wenn es um ein schriftliches Suchmaschinenoptimierung Angebot geht, ist die Frage welche Leistungen mit dem Kunden vereinbart werden. So kann es sich um eine reine Beratungsleistung handeln oder auch eine Umsetzung dieser Empfehlungen. Alle vereinbarten Leistungen sollten einzeln aufgezählt werden, denn diese Angaben sind in Hinsicht auf eine Haftung wichtig. Idealerweise sollte man für alle Leistungspunkte beim schriftlichen Suchmaschinenoptimierung Angebot einen einzelnen Vertrag aufsetzten, denn so können einzelne Leistungen, die nach einiger Zeit nicht mehr gewünscht sind getrennt voneinander gekündigt werden, ohne dass es die anderen SEO-Leistungen betrifft.
Einer der wohl wichtigsten Punkte, wenn es um ein Suchmaschinenoptimierung Angebot geht, ist die Frage nach dem Erfolg. So sollte man diesen genau definieren. Was wird dem Kunden versprochen? Lediglich dass alle vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Grundsätzen der Suchmaschinenoptimierung erbracht werden oder handelt es sich um ganz konkrete Erfolgsversprechen wie: in einem halben Jahr mit dem Keyword XY auf Position 1 bei Google? Es gilt demnach, je konkreter ein Erfolg formuliert wird, desto größer ist die Gefahr, dass diese bestimmten Ziele nicht eingehalten werden können und der Kunde seine Zahlungen reduziert oder vom Vertrag zurücktritt. Aus diesem Grund ist es bei einem Suchmaschinenoptimierung Angebot immer ratsamer keine gezielten Versprechungen zu machen, wenn dies doch der Fall sein sollte, dann sollte man sie jedoch nur gewährleisten und keinesfalls garantieren. Garantiert man Erfolge, muss man bei Nichterfüllen dieser, haften. Gewährleistet man diese hingegen nur, ist man nur haftbar, wenn man die vereinbarten Ziele schuldhaft nicht erreicht hat. Bei einer Gewährleistung sollte man zudem eine Beweislast-Umkehr vereinbaren, denn dann ist der Kunde in der Pflicht dem SEO Consultant eine Schuld nachzuweisen.
Die sind nur einige wichtige Punkte, wenn es um ein schriftliches Suchmaschinen-optimierung Angebot geht, es gilt jedoch immer, dass ein vernünftiger schriftlicher Vertrag nicht nur den SEO Consultant absichert, sondern auch den Kunden selbst.