Eine Art der Altersvorsorge.
24. Oktober 2017Es gibt verschiedene Arten, wie man für das Alter vorsorgen kann. Lesen »
Es gibt verschiedene Arten, wie man für das Alter vorsorgen kann. Lesen »
Heute bereits an später denken, dieses Motto vermittelt die Politik nicht nur aus berechtigter Sorge um seine Bürger, sondern auch deswegen, weil die Statistik und die so genannte demographische Entwicklung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland eine deutliche und unmissverständliche Sprache sprechen. Und die Botschaft ist eindeutig, die Rente ist eben nicht mehr sicher, wie es Norbert Blüm 1982 im Wahlkampf plakatierte. Sondern jeder Einzelne ist darauf angewiesen, in sehr viel stärkerem Maße als früher die eigene private Altersvorsorge zu verantworten und diese anzusparen. Um diese bittere, weil teure Pille an den Steuerzahler zu vermitteln, wurde von der Regierung Schröder Anfang des 21. Jahrhunderts die Riester Rente entwickelt. Ein Modell der privaten Zusatzrente, die auf zwei Arten staatlich gefördert wird.
Einmal durch eine Altersvorsorgezulage gemäß Abschnitt XI EStG, und durch einen Sonderausgabenabzug, basierend auf §10a EStG. Konkret bedeutet dieses, dass der Staat sowohl eine fixierte Zulage jährlich dem Riestervertrag des Versicherten beisteuert, als auch, dass die Steuerlast des Versicherten durch die Beiträge bis zu einer gesetzlich fixierten Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Im Gegenzug sind dann jedoch die Rentenbezüge später zu versteuern. Förderberechtigt sind von dem Gesetz viele Bundesbürger, ausgenommen sind nur Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, Pflichtversicherte bei berufsständischen Versorgungsträgern wie Ärzte, Architekten, Apotheker, geringfügig versicherungsfreie Beschäftigte, Altersrentner und Studenten, sofern sie nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Für alle anderen besteht die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag abzuschließen und einen fixierten Teil seiner jährlichen Bezüge in einen entsprechenden Vertrag einzubezahlen. Dieser Vertrag steht dann unter einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil jeder Anbieter von Riester Renten sein Produkt staatlich zertifizieren lassen muss. Insofern sind Riesterverträge vor solchen Eruptionen, wie sie momentan die Weltwirtschaft erschüttern, geschützt. Für die Anbieter eines solchen Vertrages bestehen daher gesetzliche Auflagen, deren Einhaltung nachgewiesen werden muss, bevor ein Anbieter um Kunden werben und entsprechende Verträge auf den Markt bringen darf.