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Das Internet und die Folgen

17. März 2019

Jeder Mensch ist tagtäglich im Web unterwegs. Dort wird ein Foto stibitzt, wo anders ein neuer Film heruntergeladen oder was so aktuell „In“ ist in Sachen Musik. Das Ende vom Lied, nach einer Zeit hat man ganz plötzlich einen netten Brief im Postkasten, der eine Abmahnung enthält.

In diesem Moment ist die Angst natürlich groß. Sinnvoll ist natürlich sofort zu reagieren, doch eher mit einer Abmahnung Fristverlängerung, statt mit einer sofortigen Zahlung. Dazu sollte man nämlich wissen, dass Abmahnungen von jedem geschrieben werden können. Was dazu führt, dass diese oft völlig überteuert sind. Viele Anwälte sehen die Abmahnung auch als profitable Einnahmequelle und verlangen vom Betroffenen überhöhte Gebühren.

Reagieren ist wichtig

Wenn man eine Fristverlängerung beim Abmahner beantragt, sollte man es sich allerdings merken, dass dies nur über den schriftlichen Weg erfolgt. Auch die Bestätigung sollte man nur schriftlich akzeptieren. Den Kopf in den Erhalt stecken bei Erhalt der Abmahnung wäre sicherlich keine gute Idee. Des Weiteren einfach die Annahme einer Abmahnung zu verweigern wäre ebenfalls sicher nicht gerate klug.

Bei der Abmahnung ist das nämlich so eine Sache. Die Zugang Abmahnung Beweislast liegt nämlich nicht beim Abmahner, sondern beim Betroffenen. Das heißt, der Abmahner muss nur die Abmahnung Beweise erbringen, dass er die Abmahnung weg geschickt hat. Der Abgemahnte muss allerdings beweisen, dass er die Abmahnung nicht erhalten hat, was sich extrem schwierig gestalten kann.

Wer sich den Besuch beim Anwalt sparen möchte, kann auch versuchen mit dem Abmahner zu verhandelt. Oft akzeptieren diese eine geringere Summe, wenn ihnen sonstige Scherereien erspart bleiben. Man kann es probieren, doch garantiert ist nicht, dass der Abmahner auch wirklich Verhandlungen zustimmt. Wenn man Glück hat, ist mit einer geringeren Summe der abgemahnten Summe einverstanden.

Doch besser ist es bereits vor einer Abmahnung dementsprechend zu reagieren. Urheberrechtlich geschützte Werke verlangen einfach eine Lizenz oder man lässt komplett die Finger davon. Besser von Anfang an eine gewisse Vorsicht walten lassen, als hinter her richtig Ärger haben.

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Kategorien
Recht
Tags
Abmahnung Fristverlängerung, Unterlassungserklärung, Zugang Abmahnung Beweislast

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