Die Vollkaskoversicherung
13. November 2016Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur normalen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt lediglich Schäden am eigenen PKW ab und enthält in den meisten Fällen die Teilkaskoversicherung. Allerdings handelt es sich rein rechtlich gesehen nicht um zwei separate Vertragsteile. Jedoch kann die Selbstbeteiligung bei beiden unterschiedlich hoch gewählt werden. Schließt man eine Vollkasko bewusst ohne Teilkasko ab, so entfallen die Leistungen dieser.
Es kann jedoch einige Vorteile haben, wenn die Teilkaskoversicherung in der Vollkaskoversicherung vorhanden ist. So kann der anteilige Beitrag eventuell durch die Schadenfreiheitsrabatt reduziert werden. Zudem führen Teilkaskoschäden nicht zu einer Schadenfreiheits-Rückstuffung. Zusätzlich sind in einer kfz Vollkaskoversicherung Vandalismus und Unfallschäden am eigenen Fahrzeug enthalten.
Für die Berechnung des Betrages sind zusätzlich zum Schadenfreiheitsrabatt noch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Regionalklasse, der Wohnort und die Typklasse verantwortlich. Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung geht man allerdings auch Pflichten ein. Dies sind der gesetzeskonforme Verwendungszweck und die Verhinderung von unberechtigten Zugriff. Pflichten im Schadensfall hingegen sind die Schadensanzeige, die Aufklärung des Hergangs und die Schadensminderung.
Am besten jetzt kfz Versicherung vergleichen und eine Menge Geld sparen. Dies gilt auch bei der Vollkaskoversicherung. Denn gerade wenn man diese zusätzlich abschließt, kann man durch einen Vergleich viel Geld sparen. Dieser lässt sich leicht am heimischen PC mit einem Onlinerechner vornehmen. Man benötigt nichts weiter außer ein paar Daten aus dem Fahrzeugschein und schon bekommt man die günstigsten Anbieter präsentiert. Nun muss man sich nur noch den perfekten auswählen und den alten Vertrag kündigen. Dies allerdings muss immer bis zum 30.11. geschehen. Ansonsten kann man den neuen Tarif im nächsten Jahr nicht nutzen.