Kündigung der Kfz-Versicherung
13. November 2016Eine Kündigung der Kfz-Versicherung kann verschiedene Gründe haben. Man unterscheidet grunsätzlich allerdings die außerordentliche von der ordentlichen Kündigung. Allerdings sollte man in beiden Fällen bestimmte Dinge beachten. Man sollte die kfz Versicherung kündigen, indem man ein Einschreiben mit Rückschein schickt, so dass man im Notfall beweisen kann, dass es eine Kündigung gabt. Hat man vor das Kündigungsschreiben persönlich bei der Versicherung abzugeben, so sollte man sich dies immer schriftlich bestätigen lassen. Zudem ist es wichtig erst die alte Versicherung zu kündigen, wenn die neue bereits angenommen ist. Dies liegt daran, dass nicht jedes Versicherungsunternehmen jeden Kunden annehmen muss, sondern sich vorbehält auch einen Kunden ablehnen zu können.
Kündigt man nicht spätestens einen Monat vor dem Ablauf der Versicherungspolice, so verlängert sich diese immer automatisch um ein weiteres Versicheungsjahr. Meist entspricht dieses Versicherungsjahr genau dem eines Kalenderjahres. Somit liegt bei fast allen Kfz-Versicherungen der Stichtag auf dem 30.11.. Eine ordentliche Kündigung bedarf zudem keiner Angabe von Gründen.
Vor einer Kündigung sollte man die kfz versicherung kosten der neuen mit denen der alten vergleichen. Wechseln sollte man nur wenn wirklich ein Vorteil aus diesem Wechsel hervorgehen würde. Ist dies nicht der Fall so macht dieser keinen Sinn und man kann beruhigt bei der alten Versicherung bleiben. Ist es allerdings so, dass ein Wechsel sinnvoll wäre, so kann man das Risiko ruhig eingehen und den günstigeren Anbieter wählen. Aber wir schon oben erwähnt, erst die alte kündigen, wenn die neue Police vorliegt. Es ist schon manch einem so gegangen, dass er dann komplett ohne Versicherung war.