Geistiges Eigentum schützen
22. Januar 2018Der Schutz von Software ist eines der obersten Ziele ihrer Entwickler und der Entwicklerfirmen. Leichter ist das jedoch gesagt, als es getan ist. Denn bei Software handelt es sich ein Produkt, zu dessen Schutz eine gewisse rechtliche Grundlage geschaffen wurde. So besteht ein Kopierschutz für geschriebene Programme. Für die Quellcodes gilt ein Urheberrecht. Das unberechtigte Kopieren und Verwenden eines Programmes ist demnach nicht weniger illegal, als es der Diebstahl und das Kopieren beispielsweise eines Konstruktionsplanes wäre. Bedauerlicherweise hat es sich gezeigt, dass für das illegale Beziehen eines Programmes oder das nicht berechtigte Kopieren von Software ein recht geringer Aufwand nötig ist. Das ist eine traurige Faustregel: Je geringer der Aufwand für eine unberechtigte Tat, desto häufiger wird sie verübt.
Und das wiederum bedeutet, dass auch die Strafverfolgung immer schwieriger wird. Mit genau diesem Problem kämpft die gesamte Branche. Das illegale Kopieren von Software findet nämlich täglich hundertfach oder sogar tausendfach statt. Dass das ein Zustand ist, mit dem sich die Entwickler der Software nicht so einfach abfinden möchten, ist klar. Die Frage ist nur, wie gelingt es einem, sein geistiges Eigentum, in Form etwa eines Quelltextes, vor unberechtigtem Zugang zu schützen? So wendet man auch einen erheblichen materiellen Schaden ab, der selbstverständlich durch diesen geistigen Diebstahl ebenfalls entsteht. Ist Software mehr oder weniger frei zugänglich im Internet, selbst wenn es einen illegalen Akt erfordert ihrer habhaft zu werden, so sinkt die Zahl der Käufer oder der Lizenzerwerbungen beträchtlich. Ein weiteres probates Mittel, um seinen Quelltext auch dann zu schützen, wenn der Kunde oder Käufern einer Lizenz darauf besteht, in gewissen Situationen Einsicht in diese Codes zu haben, etwa bei einer Insolvenz der Firma, besteht darin, eine so genannte Quellcodehinterlegung vertraglich mit dem Kunden zu vereinbaren. Hierbei wird der Quellcode erst dann dem Kunden gegenüber freigegeben, wenn bestimmte zuvor vertraglich im Detail geregelte Ereignisse eingetroffen sind, was sich in den meisten Fällen wohl auf die Insolvenz der Entwicklerfirma beziehen mag.