Gebäudeversicherung kündigen, aber gut informiert
30. September 2017Für Gebäudeversicherungen gilt, dass man sie grundsätzlich nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres kündigen kann. Wichtig ist dann, dass die Kündigung 3 Monate vor Ablauf dieses Versicherungsjahres erfolgt. Geht sie zu spät beim Versicherer ein, so verlängert sich die Versicherungszeit um ein weiteres Jahr. Nachdem das 3. Versicherungsjahr abgelaufen ist, kann man jeweils zum Ende des nächsten Versicherungsjahres kündigen, aber auch hier ist darauf zu achten, dass dies 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres geschehen muss. Kündigt der Versicherungsnehmer nicht 3 Monate vor Ablauf eines Versicherungsjahres, so verlängert sich dieses stillschweigend um ein weiteres Jahr. Es gibt allerdings einige Sonderfälle, in denen man die Versicherung außerordentlich kündigen kann. So kann man nach einem beglichenen Schaden die Versicherung innerhalb eines Monats entweder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres oder aber fristlos kündigen. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherer zwar die Versicherungsprämie erhöht, nicht aber den Versicherungsumfang erweitert. Auch hier hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monates mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein weiterer außerordentlicher Kündigungsgrund ist der Risikowegfall. Besteht ein Risikofaktor nicht mehr, so kann der Vertrag gekündigt werden. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn die Immobilie verkauft wird. In diesem Falle ist natürlich auch der Versicherungsvertrag hinfällig und wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Möchte man seine Gebäudeversicherung kündigen, so muss man viele Dinge berücksichtigen. Hat man zum Beispiel ein Sonderkündigungsrecht, so muss man dies aber auch wissen. Die Informationen rund um die Gebäudeversicherung bekommt man leicht im Internet. Man muss nur die Hilfe einer Suchmaschine in Anspruch nehmen und schon ist man in kürzester Zeit mit Seiten versorgt, auf denen man die entsprechenden Informationen finden kann.