Eine Versicherung, die jeder haben sollte: die Krankenversicherung
15. Juni 2017Nicht nur diejenigen, die im Berufsleben stehen, sondern auch Arbeitslose, Rentner, Hausfrauen und Kinder benötigen eine Versicherung. Eine medizinische Behandlung aufgrund einer Erkrankung oder zur Vorsorge wird für jeden notwendig. Dies kann sehr teuer werden. Mit einer Versicherung kann man sich vor den hohen Kosten schützen. Die Krankenversicherung ist so eine Versicherung. Sie wurde erstmals im Jahre 1883 durch Otto von Bismarck eingeführt. Ziel war es, die Arbeiter für den Staat zu gewinnen und sie im Krankheitsfall abzusichern. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Arbeitnehmer, Arbeitslose, Studenten und Rentner versichert. Familienangehörige, die über kein eigenes oder nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, können sich beim Ehepartner beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung versichern. Selbstständige, Beamte und Sozialhilfeempfänger, die vorher Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, können weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Bei allen Anbietern der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Beitrag von 15,5 % des monatlichen Bruttoeinkommens zu zahlen. Die Leistungen können je nach gesetzlicher Krankenkasse unterschiedlich sein, z. B. Zuzahlungen, Zuschüsse für verschiedene Behandlungen. Um die besten Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, sollte man den Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen im Internet nutzen.
Zusätzlich zu den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für verschiedene Behandlungen, z. B. bei der Phyiotherapeutin oder bei der Versorgung mit Medikamenten, Zuzahlungen von den Versicherten geleistet werden. Kosten für Zahnersatz werden nicht in voller Höhe von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Angestellte mit einem hohen Einkommen und Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie können sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder können eine Private Krankenversicherung wählen. In der Privaten Krankenversicherung kann man zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung sind umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Man kann verschiedene Leistungen, z. B. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer oder Einzelzimmer im Krankenhaus, volle Kostenübernahme für den Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung, vereinbaren.
Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können die Versicherungslücke zwischen der gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ausgleichen. Dabei können verschiedene Leistungen, z. B. die Versorgung mit Zahnersatz oder die Chefarztbehandlung, versichert werden. Um Kindern einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewähren, kann diese Versicherung speziell für Kinder gewählt werden.