Über das Fahrverbot
24. April 2018Schaut man sich in Deutschland den Straßenverkehr an, dann sieht man anhand der Unfallstatistiken, dass jedes Jahr Unfälle im Bereich der Millionen stattfinden – so zum Beispiel im Jahr 2010: Hier hatte man es mit 2.4 Millionen Unfällen zu tun. Die Gründe und Ursachen sind dabei immer dieselben – in der Regel unangepasstes Fahrverhalten und/oder Selbstüberschätzung. Eigentlich unnötig, würde man meinen. Leider sieht sich der Gesetzgeber hier gezwungen über Sanktionen das angepasste Fahrverhalten herbeizuführen – nicht immer erfolgreich. Als Möglichkeiten stehen ihm dabei Geldstrafen zur Verfügung, aber auch ein Fahrverbot ist möglich.
Mit diesem Fahrverbot ist vor allen Dingen eines gemeint: Die Inbetriebnahmen sowie das Fahren von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr wird damit verboten und untersagt – dies in aller Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Das ist das Fahrverbot einmal grundsätzlich. Dieses Fahrverbot wird im §44 des StGB geregelt. Meistens steht dies im Zusammenhang mit Freiheits- und Geldsstrafen. IN der Regel kommt es zu einem Fahrverbot , welches per Gerichtsverfahren verhängt wird. Sobald das Urteil rechtsgültig ist, wird die Fahrerlaubnis entzogen und das Fahrverbot tritt in Kraft.
Nun kann man zum Fahrverbot stehen wie man will. Eines ist mit Sicherheit gewiss: Dass Fahrverbot erfüllt seinen Sinn. Hier den Fahrer des Wagens zu einer Auszeit zu zwingen, in der er sein Fahrverhalten noch einmal überlegen kann und sich Gedanken um sein zukünftiges Fahren machen kann – dies ist mit Sicherheit sinnvoll, wenn auch nicht immer von Erfolg gekrönt. Gleich welche Meinung man zum Fahrverbot hat, es ist sinnvoll.