Allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
6. März 2018Die Pflicht zur Krankenversicherung ist in Deutschland Gesetz geworden, doch wer sich die Systeme der Gesundheitssicherung in anderen Ländern rund um den Globus ansieht, wird unschwer feststellen, dass eine solche nahezu flächendeckende Versicherungspflicht eher als Ausnahme anzutreffen ist. Die Bundesrepublik eilt mit der allgemeinen Versicherungspflicht dem Fortschritt voraus, denn künftige Sozialleistungen für unversicherte Menschen werden somit vermieden. Auch die Beitragszahlung für bedürftige Menschen ist über das Sozialamt mit deutscher Gründlichkeit geregelt. Selbst ein reiches Land, wie die USA bietet den Schutz einer Krankenversicherung für weite Teile der Bevölkerung nicht und es scheint zum latenten Wahlkampfthema für die Präsidentschaftswahlen zu gehören, das amerikanische Sozialrecht für die Krankenversicherung in der nächsten Regierungsperiode zu verbessern.
Doch auch in Europa hat sich nicht flächendeckend ein vergleichbares duales System der Krankenversicherung etabliert, wie wir es in Deutschland kennen. So haben einige Länder die gesetzlich verordnete Grundversorgung eingeführt wie zum Beispiel England und die Schweiz. Wer besser als mit einer Grundversorgung versichert sein möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen. Solidarischer orientieren sich die gesetzliche und private Krankenversicherung in Deutschland, die auch den bereits erkrankten Patienten mittragen, allerdings mit Verteilung der Kosten auf alle Versicherten der Krankenkasse. Die private Krankenversicherung prüft jedoch bei Eintritt in die Gesellschaft das medizinische Risiko und kann Zuschläge oder Ablehnungen aussprechen. Die Versicherungspflicht in Deutschland wurde 2007 eingeführt. Sie gilt in beiden Systemen, der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Für Arbeitnehmer ist die Versicherungspflichtgrenze das Tor zur privaten Krankenversicherung. Dazu muss die Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren vor dem Wechsel in die PKV überschritten werden. Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben die Wahlfreiheit, die private Krankenversicherung zu nutzen oder in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben. Ab 01.01.2009 muss jede Person in Deutschland eine Krankenversicherung nachweisen können. Dann gilt die Krankenversicherungspflicht für alle. Es ist mit Kontrollen und Bußgeldern zu rechnen, wenn der Nachweis einer Krankenversicherung nicht erbracht werden kann. Auch mit Nachforderungsansprüchen der Krankenkasse ist in solchen Fällen zu rechnen.